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1. Allgemeines
1.1 Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden, nachfolgend Mieter
genannt, und der Vermittlungsagentur für Ferienwohnungen,
FeWo-Miete
- Michael Wirtz und Britta Wakrim GbR, Mürlenbacher Straße 2,
54574 Birresborn, nachfolgend FeWo-Miete genannt, richtet sich
nach den gesetzlichen Vorschriften und diesen Bedingungen.
1.2 FeWo-Miete veranstaltet keine Reisen, sondern tritt als
Vermittler von Ferienhäusern,
Ferienwohnungen und Fremdenzimmern
zwischen dem Vermieter mit unterschiedlichen Vermietungsobjekten
(Ferienunterkünften) und dem Mieter auf. Alle vermittelten
Ferienunterkünfte, werden dem Mieter separat in Rechnung
gestellt und werden im Namen und auf Rechnung des jeweiligen
Vermieters, vertreten durch FeWo-Miete, abgerechnet. FeWo-Miete
tritt nicht als Reiseveranstalter nach § 651 a ff BGB auf. Die
gesetzlichen Bestimmungen für Reiseveranstalter sind auf den
zwischen FeWo-Miete und dem Mieter zustande gekommenen Vertrag
nicht anwendbar.
1.3 Mit der Erteilung eines Vermittlungsauftrages für seine
Ferienunterkunft erkennt der Mieter diese Bedingungen auch für
alle anderen von ihm angemeldeten Personen verbindlich an.
1.4 Der Vermieter ist berechtigt vor Ort eine Kaution für die
Ferienunterkunft zu erheben, wenn die Höhe vorher mit FeWo-Miete
vereinbart und der Mieter darüber informiert wurde. Die Kaution
dient als Garantiesumme für vom Mieter verursachte Schäden am
Vermietungsobjekt. Schäden sind z. B. verschmutzte Innen- und
Außenwände, Beschädigungen des Mobiliars und der
Einrichtungsgegenstände, Beschädigungen der Fußböden. Sind keine
nennenswerten Schäden aufgetreten, so wird die Kaution in voller
Höhe vom Vermieter an den Mieter zurückgezahlt.
2. Vermittlungsablauf
2.1 Der Mieter erteilt FeWo-Miete unter Zugrundelegung des
Internetangebotes und dieser Bedingungen einen
Vermittlungsauftrag, entweder elektronisch per Internet oder
E-mail oder fernmündlich oder schriftlich oder per Fax. Neben
den mitreisenden Personen müssen auch mitreisende Tiere
angemeldet werden. Bei elektronischen Buchungen per Internet
bestätigt FeWo-Miete den Eingang der Buchung unverzüglich auf
elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine
Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrages dar.
FeWo-Miete nimmt den Vermittlungsauftrag im Namen und im Auftrag
des Vermieters entgegen. Nach endgültiger Freigabe durch den
Vermieter bestätigt FeWo-Miete jeden Auftrag innerhalb von 3
Tagen nach Auftragseingang schriftlich oder per Fax. Erst nach
Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung ist der
Auftrag verbindlich. Durch die Annahme des Auftrages durch
FeWo-Miete, im Namen des Vermieters, kommt der
Vermittlungsvertrag rechtswirksam zustande. Für die Vermittlung
der Ferienunterkunft fallen für den Mieter keine Gebühren an.
2.2 Für alle schriftlich, oder per Fax bestätigten
Vermittlungsaufträge muss der Gesamtbetrag der Mietsumme bis
spätestens 60 Tage vor Mietantritt auf das Konto von Fewo- Miete
eingegangen sein. Sollte ein kurzfristigerer Auftrag erfolgen,
so verringert sich der Zeitraum des Zahlungseinganges
entsprechend.
2.3 Nach Eingang der Zahlung erhält der Mieter alle notwendigen
Dokumente.
3. Gewährleistung/Haftung
3.1 Die Tätigkeit von FeWo-Miete erstreckt sich auf die
Vermittlungs- bzw. Nachweistätigkeit. Eine weitergehende
Haftung, insbesondere aus dem bestehenden Unterkunftsverhältnis,
ist ausdrücklich ausgeschlossen. Wir übernehmen ebenfalls keine
Haftung für eventuelle Streitigkeiten, die aus dem
Mietverhältnis entstehen sowie daraus resultierenden Ansprüchen.
Alle von uns genannten Mietobjektdaten beruhen auf Informationen
des Vermieters und auf einer regelmäßigen Kontrolle seitens
FeWo-Miete. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir
keine Haftung übernehmen. Für Abweichungen von fotografischen
Darstellungen auf der Homepage haftet FeWo-Miete ebenfalls
nicht.
Auftretende Mängel vor Ort sind unverzüglich dem
Vermieter anzuzeigen und in einer angemessenen Frist Abhilfe zu
verlangen. Sollte es dabei zu Verständigungsschwierigkeiten
zwischen dem Mieter und dem Vermieter kommen, so ist FeWo- Miete
als Vertreter des Vermieters unverzüglich zu kontaktieren. Wird
diese Mängelrüge beim Vermieter unterlassen und erst nach
Rückreise bei FeWo-Miete vorgebracht, besteht keinerlei
Schadensersatzanspruch.
Als Vermittler der Ferienunterkunft
haftet FeWo-Miete nicht für Schäden, die dem Mieter durch die
Benutzung der Ferienunterkunft entstehen. Der Mieter hat, nach
bestätigter Buchung, auch den vollen Rechnungsbetrag zu zahlen,
wenn er meint, dass die Ferienunterkunft nicht seinen
Vorstellungen entspricht. FeWo-Miete kann nicht für Änderungen
in der örtlichen Infrastruktur, wie z. B. eingetretene
Baumaßnahmen seit der letzten Besichtigung, Störungen in der
Energieversorgung und im Falle höherer Gewalt (Krieg, Feuer,
Streik usw.) haftbar gemacht werden. Der Haftungsausschluss gilt
auch für Schäden oder Diebstahl des Kundeneigentums.
4. Rücktritt und Änderungen des Vermittlungauftrages
4.1 Bei Rücktritt nach erfolgter schriftlicher Bestätigung
fallen folgende Rücktritts-Gebühren an:
- bis zum 40. Tag vor
Mietbeginn: 25% der Gesamtkosten
- vom 39. Tag – 8. Tag vor
Mietbeginn: 50% der Gesamtkosten
- vom 7. Tag - 2. Tag vor Mietbeginn: 80% der Gesamtkosten
- bei späterem Rücktritt oder
Nichtantritt: 100% der Gesamtkosten.
Der Rücktritt durch den
Mieter hat gegenüber FeWo-Miete als Vertreter des Vermieters zu
erfolgen. Er wird an dem Tag wirksam, an dem die
Rücktrittserklärung schriftlich oder per Fax bei FeWo-Miete
eingeht. Hat der Mieter bereits gezahlt, werden die Mietkosten,
unter Berücksichtigung des Rücktrittszeitraumes gemäß o. a.
Gebühren-Staffelung, von FeWo-Miete an den Mieter rückerstattet.
4.2 Änderungen des Vermittlungsauftrages können nur für die
Mietdauer der betreffenden Ferienunterkunft getätigt werden und
müssen über FeWo-Miete als Vertreter des Vermieters erfolgen. Im
Falle von Mietdauer-Verkürzungen gelten die Bedingungen gemäß
Punkt 4.1. Mietdauer-Verlängerungen sind nur nach Rücksprache
mit dem Vermieter möglich, unter Berücksichtigung der für die zu
verlängernden Tage jeweils geltenden Saison-Preise. Änderungen
des Vermittlungsauftrages, die eine örtliche Veränderung
betreffen, gelten als Neu-Auftrag und werden gemäß Punkt 2.
abgeschlossen.
5. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Birresborn. Der Mieter kann FeWo-Miete nur
an dessen Gerichtsstand verklagen. Für Klagen von Fewo- Miete
gegen den Mieter als Privatperson ist der Wohnsitz des Mieters
maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute.
In diesem Fall gilt der Sitz von FeWo-Miete als Gerichtsstand
vereinbart.
FeWo-Miete
Michael Wirtz und
Britta Wakrim GbR
Vermittlungsagentur für
Ferienwohnungen & Ferienhäuser
in der Eifel
Mürlenbacher Str. 2
54574 Birresborn
Tel.: 06594-921201
Fax: 06594-921323