FeWo-Miete in het Nederlands

AGB - Ferienwohnungen & Ferienhäuser in der Eifel

1. Allgemeines

1.1 Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden, nachfolgend Mieter genannt, und der Vermittlungsagentur für Ferienwohnungen, FeWo-Miete - Michael Wirtz und Britta Wakrim GbR, Mürlenbacher Straße 2, 54574 Birresborn, nachfolgend FeWo-Miete genannt, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und diesen Bedingungen.

1.2 FeWo-Miete veranstaltet keine Reisen, sondern tritt als Vermittler von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Fremdenzimmern zwischen dem Vermieter mit unterschiedlichen Vermietungsobjekten (Ferienunterkünften) und dem Mieter auf. Alle vermittelten Ferienunterkünfte, werden dem Mieter separat in Rechnung gestellt und werden im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Vermieters, vertreten durch FeWo-Miete, abgerechnet. FeWo-Miete tritt nicht als Reiseveranstalter nach § 651 a ff BGB auf. Die gesetzlichen Bestimmungen für Reiseveranstalter sind auf den zwischen FeWo-Miete und dem Mieter zustande gekommenen Vertrag nicht anwendbar.

1.3 Mit der Erteilung eines Vermittlungsauftrages für seine Ferienunterkunft erkennt der Mieter diese Bedingungen auch für alle anderen von ihm angemeldeten Personen verbindlich an.

1.4 Der Vermieter ist berechtigt vor Ort eine Kaution für die Ferienunterkunft zu erheben, wenn die Höhe vorher mit FeWo-Miete vereinbart und der Mieter darüber informiert wurde. Die Kaution dient als Garantiesumme für vom Mieter verursachte Schäden am Vermietungsobjekt. Schäden sind z. B. verschmutzte Innen- und Außenwände, Beschädigungen des Mobiliars und der Einrichtungsgegenstände, Beschädigungen der Fußböden. Sind keine nennenswerten Schäden aufgetreten, so wird die Kaution in voller Höhe vom Vermieter an den Mieter zurückgezahlt.


2. Vermittlungsablauf

2.1  Der Mieter erteilt FeWo-Miete unter Zugrundelegung des Internetangebotes und dieser Bedingungen einen Vermittlungsauftrag, entweder elektronisch per Internet oder E-mail oder fernmündlich oder schriftlich oder per Fax. Neben den mitreisenden Personen müssen auch mitreisende Tiere angemeldet werden. Bei elektronischen Buchungen per Internet bestätigt FeWo-Miete den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrages dar. FeWo-Miete nimmt den Vermittlungsauftrag im Namen und im Auftrag des Vermieters entgegen. Nach endgültiger Freigabe durch den Vermieter bestätigt FeWo-Miete jeden Auftrag innerhalb von 3 Tagen nach Auftragseingang schriftlich oder per Fax. Erst nach Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung  ist der Auftrag verbindlich. Durch die Annahme des Auftrages durch FeWo-Miete, im Namen des Vermieters, kommt der Vermittlungsvertrag rechtswirksam zustande. Für die Vermittlung der Ferienunterkunft fallen für den Mieter keine Gebühren an.

2.2 Für alle schriftlich, oder per Fax bestätigten Vermittlungsaufträge muss der Gesamtbetrag der Mietsumme bis spätestens 60 Tage vor Mietantritt auf das Konto von Fewo- Miete eingegangen sein. Sollte ein kurzfristigerer Auftrag erfolgen, so verringert sich der Zeitraum des Zahlungseinganges entsprechend.

2.3 Nach Eingang der Zahlung erhält der Mieter alle notwendigen Dokumente.


3. Gewährleistung/Haftung

3.1 Die Tätigkeit von FeWo-Miete erstreckt sich auf die Vermittlungs- bzw. Nachweistätigkeit. Eine weitergehende Haftung, insbesondere aus dem bestehenden Unterkunftsverhältnis, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Wir übernehmen ebenfalls keine Haftung für eventuelle Streitigkeiten, die aus dem Mietverhältnis entstehen sowie daraus resultierenden Ansprüchen. Alle von uns genannten Mietobjektdaten beruhen auf Informationen des Vermieters und auf einer regelmäßigen Kontrolle seitens FeWo-Miete. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir keine Haftung übernehmen. Für Abweichungen von fotografischen Darstellungen auf der Homepage haftet FeWo-Miete ebenfalls nicht.

Auftretende Mängel vor Ort sind unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen und in einer angemessenen Frist Abhilfe zu verlangen. Sollte es dabei zu Verständigungsschwierigkeiten zwischen dem Mieter und dem Vermieter kommen, so ist FeWo- Miete als Vertreter des Vermieters unverzüglich zu kontaktieren. Wird diese Mängelrüge beim Vermieter unterlassen und erst nach Rückreise bei FeWo-Miete vorgebracht, besteht keinerlei Schadensersatzanspruch.

Als Vermittler der Ferienunterkunft haftet FeWo-Miete nicht für Schäden, die dem Mieter durch die Benutzung der Ferienunterkunft entstehen. Der Mieter hat, nach bestätigter Buchung, auch den vollen Rechnungsbetrag zu zahlen, wenn er meint, dass die Ferienunterkunft nicht seinen Vorstellungen entspricht. FeWo-Miete kann nicht für Änderungen in der örtlichen Infrastruktur, wie z. B. eingetretene Baumaßnahmen seit der letzten Besichtigung, Störungen in der Energieversorgung und im Falle höherer Gewalt (Krieg, Feuer, Streik usw.) haftbar gemacht werden. Der Haftungsausschluss gilt auch für Schäden oder Diebstahl des Kundeneigentums.


4. Rücktritt und Änderungen des Vermittlungauftrages

4.1 Bei Rücktritt nach erfolgter schriftlicher Bestätigung fallen folgende Rücktritts-Gebühren an:
- bis zum 40. Tag vor Mietbeginn: 25% der Gesamtkosten
- vom 39. Tag – 8. Tag vor Mietbeginn: 50% der Gesamtkosten
- vom 7. Tag - 2. Tag vor Mietbeginn: 80% der Gesamtkosten
- bei späterem Rücktritt oder Nichtantritt: 100% der Gesamtkosten.

Der Rücktritt durch den Mieter hat gegenüber FeWo-Miete als Vertreter des Vermieters zu erfolgen. Er wird an dem Tag wirksam, an dem die Rücktrittserklärung schriftlich oder per Fax bei FeWo-Miete eingeht. Hat der Mieter bereits gezahlt, werden die Mietkosten, unter Berücksichtigung des Rücktrittszeitraumes gemäß o. a. Gebühren-Staffelung, von FeWo-Miete an den Mieter rückerstattet.

4.2 Änderungen des Vermittlungsauftrages können nur für die Mietdauer der betreffenden Ferienunterkunft getätigt werden und müssen über FeWo-Miete als Vertreter des Vermieters erfolgen. Im Falle von Mietdauer-Verkürzungen gelten die Bedingungen gemäß Punkt 4.1. Mietdauer-Verlängerungen sind nur nach Rücksprache mit dem Vermieter möglich, unter Berücksichtigung der für die zu verlängernden Tage jeweils geltenden Saison-Preise. Änderungen des Vermittlungsauftrages, die eine örtliche Veränderung betreffen, gelten als Neu-Auftrag und werden gemäß Punkt 2. abgeschlossen.


5. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Birresborn. Der Mieter kann FeWo-Miete nur an dessen Gerichtsstand verklagen. Für Klagen von Fewo- Miete gegen den Mieter als Privatperson ist der Wohnsitz des Mieters maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute. In diesem Fall gilt der Sitz von FeWo-Miete als Gerichtsstand vereinbart.

FeWo-Miete
Michael Wirtz und Britta Wakrim GbR
Vermittlungsagentur für Ferienwohnungen & Ferienhäuser in der Eifel
Mürlenbacher Str. 2
54574 Birresborn
Tel.: 06594-921201
Fax: 06594-921323

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Mürlenbacher Str. 2 - 54574 Birresborn / Vulkaneifel
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